Heilbehandlung, Akupunktur

  • Einen schönen Wochenstart in die Runde!!!

    SV: VKH Überprüfungsverfahren.

    Die Partei macht Kosten für Akupunktur geltend und weißt sie auch nach.
    Die Behandlung erscheint Notwendig, letztlich kann ich das aber nicht beurteilen.

    Wie geht ihr mit solchen Kosten vor? Anerkennen oder streichen?
    Ich habe dazu weder in der SuFu, noch in verschiedenen (online-)Kommentaren gefunden.

    Hat jemand hier Erfahrungen, ggf. Entscheidungen zu dem Thema?

    Danke:)

  • Anrechenbar sind doch nur monatlich wiederkehrende Kosten. Wie werden denn diese Behandlungskosten bezahlt? Bei Einmalzahlung wüsste ich nicht, wie ich das berechnen sollte, bei monatlichen Zahlungen kann das natürlich nur so lange berücksichtigt werden, wie auch gezahlt wird.

  • Die Behandlungskosten sind durch Vorlage von Rechnungen (Nov. - Feb.) nachgewiesen.
    Demnach geht die Partei andauernd, in unterschiedlicher Häufigkeit (etwa dreimal im Monat) zur Akupunktur.
    Es ist hier vorliegend wohl keine einmalige Sache. Nach Angaben der Partei ist sie seit mehreren Jahren in Behandlung, weil ihr nichts anderes hilft.

  • Und die Kosten werden nicht von der Kasse übernommen? - Manche machen das ja inzwischen.
    Vielleicht kann man hier einen Kompromiss finden: Ich würde mir die monatlichen Kosten der letzten 6 Monate nachweisen lassen und eine ärztliche Bestätigung anfordern, dass diese selbst zu zahlenden Behandlungen auf unbestimmte Zeit regelmäßig weiterhin jeden Monat erforderlich sind. Und dann würde ich aus den ganzen monatlichen Beträgen einen Mittelwert bilden und den als monatliche Ausgaben berücksichtigen.

  • Nein, die Kasse übernimmt diese Leistung nicht.
    Eine ärztliche Verordnung liegt aber (bisher) nicht vor. Kann ja noch nachgeholt werden.

  • Hat sie den ablehnenden Bescheid der Krankenkasse vorgelegt? Soweit ich weiß, übernehmen alle Kassen auch Akkupunkturbehandlung, wenn es einen wissenschaftlichen Nachweis für den Behandlungserfolg gibt. Wenn es diesen Nachweis nicht gibt und die Kasse deshalb abgelehnt hat, finde ich es unbillig, dann die Allgemeinheit für solche unnötigen Kosten aufkommen lassen zu wollen.

  • Ich werde mir mal einen Bescheid der KK und die Verordnung der Ärztin (wie lange bereits Akutpunktur und wie lange noch notwendig) vorlegen lassen.

    Danke für die Meinungen:)

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