Hallo,
ich versuche es nochmal mit einem neuen Thema.
Im Grundbuch eingetragen ist seit 1951 Herr M.
Herr M. ist zwischenzeitlich verstorben, eine Grundbuchberichtigung ist nicht erfolgt, Nachlassvorgänge nach Herrn M. gibt es nicht.
Jetzt kommt der Schwiegersohn des Herrn M. und trägt vor, dass das Grundstück nach dem Tod des Eigentümers steuerlich der Erbengemeinschaft M. zugerechnet wurde. Zuerst wurden die Steuern von der Witwe des M. gezahlt, ab 1989 von der Tochter des M.
Die Tochter des M. ist die 2006 verstorbene Ehefrau des Antragstellers. Er trägt weiter vor, er und seine Frau hätten das betroffene Grundstück 1980 in Eigenbesitz genommen und umfangreich modernisiert und renoviert.
Die Gebäudeversicherung wurde seit 1980 vom Antragsteller als Versicherungsnehmer getragen.
Er sagt jetzt, dass Eigenbesitz zuerst durch seine verstorbene Frau ausgeübt wurde und dieser Eingenbeitz nunmehr ihm nach § 927, 943 BGB zuzurechnen ist. Ein Nachlassverfahren nach der verstorbenen Ehefrau des Ast. gibt es auch nicht, demnach ist noch nicht klar, ob er ihr Erbe ist und ihre Eigenbesitzzeit ihm zugerechnet werden kann.
Ob Antragsteller und seine verstorbene Frau jemals in dem Haus gewohnt haben, ist nicht bekannt.
Ich bin mir unschlüssig ob der Sachverhalt ausreicht um Eigenbesitz anzunehmen und den Eigentümer aufzubieten.
Ich bin bislang so weit, dass - sofern ein Aufgebotverfahren möglich ist - die Erben des Eigentümers Verfahrensbeteiligte sind, so dass ich die ermitteln muss oder ein Nachlasspfleger bestellt werden müsste und dass ich einen Nachweis brauche, dass der Ast Erbe nach seiner verstorbenen Frau ist und ihre Zeit des Eigenbesitzes ihm zugerechnet werden kann.
Kann irgendjemand etwas Weises beitragen? Irgendwie sind Aufgebote und ich nicht kompatibel. Ich finde IMMER Probleme