Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
In diesem Fall hat die gerichtlich bestellte Betreuerin die Betreuung sämtlicher Vermögensangelegenheiten der Betreuten übertragen bekommen. Die Betreute ihrerseits besitzt eine Kontovollmacht über das Konto einer anderen Person.
Hat rein rechtlich gesehen die Betreuerin nun via der Kontovollmacht der Betreuten Zugriff auf dieses Konto?
Danke für eure Tipps.
Solinka
Betreuung und Kontovollmacht der Betreuten
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solinka -
20. April 2015 um 16:01
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Ich kann mich täuschen, aber das liest sich ein wenig nach hier nicht erlaubter Rechtsberatung
Im Zweifel frag bei deinem zuständigen Betreuungsgericht nach wie die Sache dort gesehen wird. Diese sind auch für eine evtl. Rechnungslegung etc. zuständig.
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Wenn die Betreute geschäftsunfähig ist, ist die Vollmacht ohnehin erloschen.
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Wenn die Betreute geschäftsunfähig ist, ist die Vollmacht ohnehin erloschen.
Weshalb? Gilt dies dann auch bei vorübergehender GU (z. B. unfallbedingt)?
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§ 168 S.1 BGB + § 275 Abs. 1 BGB oder § 673 s. 1 BGB analog, je nach Gusto.
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Arg. § 165 BGB könnte man auch noch anbieten.
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Wenn die Betreute geschäftsunfähig ist, ist die Vollmacht ohnehin erloschen.
Was im Zweifel dem Rechtsverkehr allerdings nicht bekannt ist, insbesondere in den Fällen der vorübergehenden GU und der anschließenden erneuten Verwendung der Vollmacht.
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Also ohne §§ und nur mit gesundem Menschenverstand: Wenn ich einer vertrauenswürdigen Person Kontovollmacht erteile und die einen Betreuer bekommt, will ich doch nicht, dass der Betreuer nun plötzlich an mein Konto ran kommt. Das sehe ich ähnlich, wie wenn ein sorgeberechtigter Elternteil unter Betreuung kommt mit allen Aufgabenkreisen. Da geht ihn die elterliche Sorge auch nichts an.
Aus diesem Grund wundert mich die Frage einer Betreuerin schon
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