Forderungsaufstellung und Vollstreckungskosten

  • Wenn es auf Seite 3 eine Aufstellung gibt, brauchst Du doch keine eigene noch zusätzlich. :gruebel:

    Jetzt heißt es nur prüfen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Auf Seite 3 kann/muss zwar der Gesamtbetrag der bisherigen Vollstreckungskosten eingetragen werden, das erspart aber nicht eine Forderungsaufstellung. Dies musst aber natürlich nicht du, sondern der Gläubiger erstellen und vorlegen :)

  • So ist das gemeint, aha.

    Vom Grundsatz des § 788 ZPO ausgehend muss geprüft werden, ob nur notwendige (weitere) Vollstreckungskosten geltend gemacht werden. Ein Gesamtbetrag reicht daher nicht, sondern es muss ersichtlich sein, aus welchen Einzelbeträgen (ggf. unter Berücksichtigung von Teilzahlungen) sich dieser Betrag zusammensetzt.

    Kurz und prägnant.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ich versteh nicht so recht, warum man sich immer so an einer Forderungsaufstellung aufhängt. Ich habe oft den Fall, daß ich einen Titel habe, der Hauptforderung, festgesetzte Kosten und Zinsen ausweist. Dann habe ich ein paarmal vollstreckt, der Schuldner hat aber nie was gezahlt und es konnte auch nichts beigetrieben werden. Diese Belege füge ich dann dem Pfüb-Antrag bei.

    Warum sollte ich dann eine Forderungsaufstellung erstellen? Alles, was notwendig ist, liegt doch vor? Die Einzelbeträge ergeben sich doch auch aus den vorgelegten Belegen, und ob die weiteren Vollstreckungskosten notwendig waren, ergibt sich aus einer Forderungsabrechnung, sofern der Schuldner nie was gezahlt hat, auch nicht. :gruebel: Ich habe auch zu vollstreckende Gesamtforderungen, die schon mehrere Jahre alt sind, und auf die noch nie eine Forderung freiwillig bezahlt wurde oder etwas beigetrieben werden konnte. :(

  • Ich versteh nicht so recht, warum man sich immer so an einer Forderungsaufstellung aufhängt. Ich habe auch zu vollstreckende Gesamtforderungen, die schon mehrere Jahre alt sind, und auf die noch nie eine Forderung freiwillig bezahlt wurde oder etwas beigetrieben werden konnte. :(

    Na, es gibt da schon ein paar Fälle, wo ich allein mit dem Sortieren der Belege über 1h beschäftigt wäre. Da ist eine Forderungsaufstellung hinsichtlich der Einbuchung der weiteren Vollstreckungskosten bzw. Berücksichtigung der Schuldnerzahlungen hilfreich.

    Der Standardfall bedarf keiner FA, siehe mein erstes Statement.
    Aber selber pinseln will ich bei einer 1993 titulierten und über 2 Inkassobüros und 3 RA-Kanzleien weitergereichten Forderung auch nicht.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!