Löschung GmbH trotz Gesellschafterstellung in KG

  • Hallo,

    folgende Frage, Suche hat nichts ergeben, vielleicht fehlen mir die passenden Suchbegriffe.
    Sachverhalt: Kommanditgesellschaft, phG ist eine GmbH, diese befindet sich seit Jahren in der Liquidation, nun wird das Ende der Liquidation angemeldet. Finanzamt wurde angehört, hat nunmehr keine Bedenken gegen die Löschung.
    Die GmbH ist jedoch noch Beteiligte an einer KG.
    Löscht ihr trotzdem? Ich denke, eigentlich ist die Liquidation doch dann noch nicht abgeschlossen.
    Nach Vortrag des Notars der GmbH, der die Löschung will, ist die GmbH schon laaange aus der KG ausgeschieden. Das hat nur leider nie jemand angemeldet.
    Wie komme ich hier weiter? Weise ich die Anmeldung des Erlöschens zurück und lasse die Beschwerde kommen?
    Es widerstrebt mir, die GmbH zu löschen, zumal in der KG niemand mehr reagiert seit Jahren, diese aber Mengen von Grundbesitz hat...
    Oder bin ich im Unrecht und darf keine Zweifel am Vortrag des Liquidators haben und lösche (in der Gewissheit, dass allein zur Abwicklung der KG dann ein Nachtragsliquidator erforderlich wäre?):confused:

    Gruß nanga

  • Wenn die GmbH aus der KG ausgeschieden ist, würde ich in der Akte der KG die Beteiligten (unter Androhung eines Zwangsgeldverfahrens) auffordern, dies anzumelden, und ggf. auch zügig ein Zwangsgeldverfahren durchführen. Erst danach würde ich die GmbH löschen.

  • Sehe ich wie Lilly.

    Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich auf keinen Fall löschen.

    Würde es hier auch mit Anmeldung des Ausscheidens aus der KG und zugehörigem Zwangsgeldverfahren versuchen.
    Kommt dann der Vortrag - April April, bin doch noch drin, kannst du die GmbH wegen positiver Kenntnis über vorhandenes Vermögen halt nicht löschen und auf eine Beschwerde gegen deine Zurückweisung verweisen.
    Ist die GmbH ausgeschieden, kannst du löschen. Und war sie einziger phG der KG, kann diese dann nach § 395 FamFG auch gelöscht werden.

  • Ich danke euch, das bestätigt mein bisheriges Vorgehen. Ich mache nun erstmal in der HRA mit dem Zwangsgeldverfahren weiter, werde in der HRB nun förmlich zwischenverfügen und es auf eine Beschwerde ankommen lassen.

    Viele Grüße, frohes Schaffen,
    nanga.

  • So etwas hatte ich auch schon einmal.
    Der Notar war richtig penedrant und hat auf die Eintragung bestanden.
    Er war dann aber ganz ruhig, als ich ihm sagte, dass ich dann, wenn die Löschung der GmbH erfolgt ist, bei dieser einen Nachtragsliquidator bestellen muss, der dann das Ausscheiden der GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin anmelden muss und diese Bestellung dann über 1.000,00 € kostet :teufel:

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