Es liegt vor eine als "Grundstücks- Generalvollmacht" bezeichnete Vollmacht des Gesellschafters A, mit der dieser einen anderen Gesellschafter B derselben GbR bevollmächtigt, ihn hinsichtlich seiner Grundstücke (....) und sonstigen grundstücksgleichen Rechte sowie seiner Gesellschafterrechte hieran sowie bei Ankauf und Veräußerung von Immobilien (...) in jeder Hinsicht zu vertreten.
Aufgrund dieser Vollmacht erklärt B den Austritt des A aus der Gesellschaft.
Haltet Ihr diese Erklärung für von der Vollmacht gedeckt?
Hier besteht Uneinigkeit, da der Austritt aus der GbR über reguläre Grundstücksgeschäfte hinaus geht.