Grundstücks-Generalvollmacht des Gesellschafters, Austritt aus der GbR

  • Es liegt vor eine als "Grundstücks- Generalvollmacht" bezeichnete Vollmacht des Gesellschafters A, mit der dieser einen anderen Gesellschafter B derselben GbR bevollmächtigt, ihn hinsichtlich seiner Grundstücke (....) und sonstigen grundstücksgleichen Rechte sowie seiner Gesellschafterrechte hieran sowie bei Ankauf und Veräußerung von Immobilien (...) in jeder Hinsicht zu vertreten.

    Aufgrund dieser Vollmacht erklärt B den Austritt des A aus der Gesellschaft.

    Haltet Ihr diese Erklärung für von der Vollmacht gedeckt?
    Hier besteht Uneinigkeit, da der Austritt aus der GbR über reguläre Grundstücksgeschäfte hinaus geht.

  • Im Zweifel zählt nur der eingeschränkte Vollmachtsumfang, also nur die Grundstücksgeschäfte.

    Ist die Vollmacht notariell beurkundet? Dann muss halt mal wieder eine umfassende Schreibfehlerberichtigung durch den Notar erfolgen.

  • Es wird sich hier wohl sogar nur um eine Vollmacht handeln, die den anderen Gesellschafter ermächtigt, den Vollmachtgeber bei Rechtsgeschäften der GbR (!) zu vertreten (ganz abgesehen davon, dass die Vollmacht völlig dilettantisch formuliert ist). Aber auch wenn es eine "persönliche" Vollmacht sein sollte, beschränkt sie sich jedenfalls auf Immobiliengeschäfte (letzter Halbsatz der Vollmacht).

    Der Austritt (besser: die Kündigung) hat mit den in der Vollmacht beschriebenen Geschäften so oder so nichts zu tun und um ein Grundstücksgeschäft handelt es sich ohnehin nicht, weil es bei der GbR (ebenso wie bei der Erben- oder Gütergemeinschaft) keinen "Anteil" des Mitglieds an einzelnen Nachlassgegenständen gibt.

  • Sehe ich grundsätzlich auch so. Der Notar beruft sich auf "....und seine Gesellschafterrechte hieran...".


    "...hieran..." sind dann ja wohl die Grundstücke, aber doch nicht seine Beteiligung an der Gesellschaft als solcher.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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