Ich habe eine Nachlasspflegschaft, bei der der Erblasser in Privatinsolvenz war. Insolvenzverwalter war bestellt, Verfahren lief noch, noch nicht in der Wohlverhaltensphase.
Ich habe dem Vermieter die Wohnung übergeben und ihn sein Pfandrecht an uraltem PKW ausüben lassen, Strom und Telefon gekündigt, so weit so gut.
Jetzt gibt es aber noch Forderungen des Erblassers gegen den Arbeitgeber (Überstunden / Urlaub) und vom Finanzamt müsste auch noch Lohnsteuer zurückzuholen sein.
Darf oder muss ich als NP das Geld von den Drittschuldnern überhaupt einfordern? Oder ist dafür der Insolvenzverwalter zuständig? Und muss der sich auch darum kümmern, dass aus dem bisschen Masse vorrangig die Beerdigung bezahlt wird.