Hallo!
Hier kam seitens einer Testatorin die Frage auf, ob Ihr Testament, welches derzeit beim AG X (ihrem früheren Wohnsitz) verwahrt wird nicht hierher zum AG Y "überführt" werden könne, sodass die Verwahrung bis zum Erbfall dann hier weiterläuft. Sie wolle nun noch eine Testamentsergänzung verfassen, die ja auch in Y verwahrt werden würde. So hätte man zu gegebener Zeit gleich beide Verfügungen an einem Ort und es würde auch nur eine Gebühr für die Eröffnung anfallen.
Wir waren erstmal etwas überfragt. Funktioniert das so einfach? Für Antworten danke ich schon mal...