Gegen den Verurteilten wurde ein zweiwöchiger Dauerarrest festgesetzt. Der Verurteilte konnte trotz Ausschreibung nicht festgenommen werden. Nunmehr ist Vollstreckungsverjährung eingetreten. Als Anfänger stellt sich mir die Frage, was nun zu tun ist. Vollstreckung als erledigt betrachten?
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