Sitzverlegung vor Ersteintragung - wo anmelden?

  • Vor Einreichung der Erstanmeldung einer UG teilt die einzige Gesellschafterin mit, dass sie jetzt bessere Räume gefunden hätte. Der Knackpunkt: Die Räume liegen im Bezirk eines anderen Registergerichts. Was mache ich jetzt mit der Erstanmeldung? Mit der Anmeldung Sitzverlegung bei dem Gericht einreichen, das erst zuständig gewesen wäre? Oder geht es auch weniger umständlich?

  • Was hat denn die Gesellschafterin als Satzungssitz bestimmt? Möchte sie den vielleicht ändern?

    Wenn der Satzungssitz wie bisher bleibt und lediglich die inländische Geschäftsanschrift neu ist, genügt entsprechende neue Anmeldung der Anschrift.

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