Vor Einreichung der Erstanmeldung einer UG teilt die einzige Gesellschafterin mit, dass sie jetzt bessere Räume gefunden hätte. Der Knackpunkt: Die Räume liegen im Bezirk eines anderen Registergerichts. Was mache ich jetzt mit der Erstanmeldung? Mit der Anmeldung Sitzverlegung bei dem Gericht einreichen, das erst zuständig gewesen wäre? Oder geht es auch weniger umständlich?
Sitzverlegung vor Ersteintragung - wo anmelden?
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hexchen -
4. August 2015 um 15:08
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Was hat denn die Gesellschafterin als Satzungssitz bestimmt? Möchte sie den vielleicht ändern?
Wenn der Satzungssitz wie bisher bleibt und lediglich die inländische Geschäftsanschrift neu ist, genügt entsprechende neue Anmeldung der Anschrift.
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Der Sitz wird geändert.
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Neu gründen mit Musterprotokoll. Für Änderungen der Satzung gilt nämlich das Kostenprivileg nicht -> Geschäftswert € 30.000.
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Und wie erklär ich das dem Finanzamt? Neue Urkunde an das vorher zuständige Finanzamt mit entsprechendem Hinweis?
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Wenn der Sitz vor Ersteintragung geändert wird, bekommt das Gericht des neuen Sitzes die Anmeldung nebst Anlagen.
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