Hallo zusammen,
so "mag ich das" kurz vor dem Sommerurlaub kommt der ganze Mist...
Fall 1:
KFB wurde erlassen und der erstattungspflichtige Gegner legt Erinnerung ein und trägt Dinge vor, die zur teilweisen Aufhebung des KFB führen- Problem: muss ich nun dem erstattungspflichtigen Gegner die Kosten des RM-Verfahrens gem. § 97 II ZPO auferlegen, denn wenn er die Einwendungen bereits bei der Anhörung zum KFA geltend gemacht hätte, wäre der KFB nicht in dem Umfang, sondern mit einem geringeren Erstattungsanspruch erlassen worden.
Aber was wäre dann das richtige Rechtsmittel gegen meine Kostengrundentscheidung??? Das muss es ja auch geben, oder???
Fall2:
Rechtsmittel gegen KFB eingelegt nach erfolgtem Schriftverkehr erfolgt Rücknahme- der Gegner der zum Rechtsmittel Stellung genommen hat beantragt jetzt dem Beschwerdeführer die Kosten aufzuerlegen...läuft das auch gem. § 97 ZPO; dass die Kosten dann der Beschwerdeführer trägt?
Vielen Dank euch allen:):):)