Wir haben für eine e.K. Mahnbescheid beantragt.
Verfahren geht zum Amtsgericht, wir sollen nunmehr Anspruch begründen.
Mandant ist nunmehr eine GmbH.
Rechtsformwechsel im Klagerubrum aufnehmen und dann kurzen Hinweis in der Begründung ?!
Wir haben für eine e.K. Mahnbescheid beantragt.
Verfahren geht zum Amtsgericht, wir sollen nunmehr Anspruch begründen.
Mandant ist nunmehr eine GmbH.
Rechtsformwechsel im Klagerubrum aufnehmen und dann kurzen Hinweis in der Begründung ?!
Bitte genauer erklären: wie kann ein e.K. die Rechtsform wechseln und GmbH werden?
Nach § 191 UmwG geht das jedenfalls nicht.
Bitte genauer erklären: wie kann ein e.K. die Rechtsform wechseln und GmbH werden?
Nach § 191 UmwG geht das jedenfalls nicht.
§ 152 UmwG - Ausgliederung
Bitte genauer erklären: wie kann ein e.K. die Rechtsform wechseln und GmbH werden?
Nach § 191 UmwG geht das jedenfalls nicht.§ 152 UmwG - Ausgliederung
Richtig, ist durch Ausgliederung erfolgt.
O.k. also kein Rechtsformwechsel sondern Gesamtrechtsnachfolge.
Wenn das bereits im Register eingetragen wurde, könnte möglicherweise ein entsprechender Auszug ausreichen.
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