Hallo alle zusammen,
ich habe einen Erbscheinsantrag folgender Konstellation:
- die Ehefrau (deutsch) ist seit 1969 mit einem Bulgaren verheiratet und lebt in der DDR. Dort stirbt der Ehemann (bulgarischer Staatsangehöriger) 1988. Aus der Ehe ging 1 Kind hervor. Es gibt ein Grundstück in der DDR.
Wie sieht der Erbschein aus?
Nachlassspaltung? Somit Erbschein für Grundstück separat?
"Frau und Kind je 1/2 mit Verweis, dass sich die Erbfolge nach dem Recht der ehemaligen DDR richtet; der Erbschein gilt nur für das im Gebiet der ehemaligen DDR belegene unbewegliche Vermögen" ???? Und wer macht den Erbschein für das bewegliche Vermögen? Wie sieht der aus?
Und ansonsten greift Erbrecht von Bulgarien, da EL dessen Staatsangehöriger? Dann kann ich in den Erbschein ja nicht schreiben, dass "Erbfolge dem Recht der ehemaligen DDR entspricht; der Erbschein gilt auch für das in der ehemaligen DDR belegene unbewegliche Vermögen" oder???
Hilfe !!!! Vielen Dank