Antragsteller hat sich von seiner Lebensgefährtin getrennt. Die Lebensgefährtin gibt nun seine Möbel nicht raus, die er angeblich gekauft hat.
Sein RA schreibt die Lebensgefährtin hat und bittet auf Herausgabe. Diese wendet sich an ihren RA und dieser schlägt eine gütliche Einigung vor. Das heißt, sie gibt ihm couch, anbauwand, tisch und dafür verlangt er dann nichts weiter von ihr. Da er ja auch nichts nachweisen kann.
Nun möchte der Anwalt dafür eine einigungsbühr! Entstanden?