Liebe Forengemeinde,
ich habe eine Verschmelzung zweier Vereine auf dem Tisch.
Gehandelt für den Verein haben zwei jeweils noch eingetragene Vorstandsmitglieder. Deren Amtszeit ist seit 2007 bzw. 2013 aber abgelaufen, auf Aufforderungen zur Information über Wiederwahl/Änderung wurde im Vorfeld nicht reagiert.
Gleitklausel "bleiben bis zur Neuwahl im Amts" ist in beiden Satzungen vorhanden.
Ist es vermessen, sich nachweisen zu lassen durch entsprechende Wahlprotokolle, dass die handelnden Vorstandsmitglieder tatsächlich noch im Amt sind? Die Gleitklausel rechtfertigt es doch nicht, jahrelang nicht zu wählen?
Würdet ihr Nachweise anfordern?
Was, wenn nie zwischendruch gewählt wurde? Dann ist doch ein Verschmelzungsvetrag/ eine Anmeldung derselben nicht durch diese Gleitklausel gedeckt?
Bitte Tipps, danke...
Gruß nanga.