Herrschvermerk - Teilfläche

  • Jetzt bring ich`s mal als neues Thema :)

    Bzgl. einer Grunddienstbarkeit, die vor 30 Jahren eingetragen wurde, beantragt ein Gläubiger die Eintragung eines Herrschvermerks.

    Lt. meiner Nachforschungen ist die Fläche des ursprünglich herrschenden Grundstücks Flst. 100 nun enthalten in 100 neu (Teilfläche von 250 qm), 100/1 (Teilfläche von 10 qm) und 100/2 ganz (20 qm).

    Der Antrag wird bzgl. Flst. 100 gestellt.

    Ich beabsichtige, beim dienenden Grundstück in Abt. II Sp. 4,5 die Rechtslage zu vermerken ("Nach Vollzug der Fortführungsnachweise Nr. .. nun herrschende Grundstücke: a) Teil (250 qm) der BVNr. 1 in Bl. ... (aus Flst. 100), b) .... " usw.) + b. herrschenden Grundstück Flst. 100 den Herrschvermerk einzutragen.

    Hat jemand einen Formulierungsvorschlag (wegen der Teilfläche ...)?

    Ich wollte so formulieren:

    "Geh- und Fahrtrecht für jeweilige Eigentümer von 250 qm des Flst. 100 (aus BVNr. 1 in Blatt ...), eingetragen in ..."

  • Doppelt, s. hier, Antworter entscheiden sich bitte.:D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich mach mal hier. ;)

    Zitat

    "Geh- und Fahrtrecht für jeweilige Eigentümer von 250 qm des Flst. 100 (aus BVNr. 1 in Blatt ...), eingetragen in ..."

    Oder:

    "Geh- und Fahrtrecht für den jeweiligen Eigentümer der Restfläche von Flst. 100 zu 250 m2 gemäß FN ...;"

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