Jetzt bring ich`s mal als neues Thema
Bzgl. einer Grunddienstbarkeit, die vor 30 Jahren eingetragen wurde, beantragt ein Gläubiger die Eintragung eines Herrschvermerks.
Lt. meiner Nachforschungen ist die Fläche des ursprünglich herrschenden Grundstücks Flst. 100 nun enthalten in 100 neu (Teilfläche von 250 qm), 100/1 (Teilfläche von 10 qm) und 100/2 ganz (20 qm).
Der Antrag wird bzgl. Flst. 100 gestellt.
Ich beabsichtige, beim dienenden Grundstück in Abt. II Sp. 4,5 die Rechtslage zu vermerken ("Nach Vollzug der Fortführungsnachweise Nr. .. nun herrschende Grundstücke: a) Teil (250 qm) der BVNr. 1 in Bl. ... (aus Flst. 100), b) .... " usw.) + b. herrschenden Grundstück Flst. 100 den Herrschvermerk einzutragen.
Hat jemand einen Formulierungsvorschlag (wegen der Teilfläche ...)?
Ich wollte so formulieren:
"Geh- und Fahrtrecht für jeweilige Eigentümer von 250 qm des Flst. 100 (aus BVNr. 1 in Blatt ...), eingetragen in ..."