Hallo,
Rechtsanwalt beantragt namens seiner Mandantin Beratungshilfe (Eingang bei Gericht 01.10.2015, Datum des Schriftsatzes des Rechtsanwalts vom 30.09.2015). Er hat aber keinen Antrag der Antragstellerin beigefügt, sondern teilt mit, dass dieser nachgereicht wird. Das als Tätigkeitsnachweis beigefügte Schreiben des Anwalts an die "Gegenseite" datiert vom 03.09.2015. Ist die Monatsfrist abgelaufen?
Ist die Monatsfrist abgelaufen, wenn Anwalt ohne Antrag Beratungshilfe beantragt?
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Vielleicht hilft der Fred ja schon mal:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ngek%C3%BCndigtInsbesondere Beitrag #9.
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Und nach meinem Gesetzestext ist es eine 4-Wochen-Frist, keine Monatsfrist.
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Und nach meinem Gesetzestext ist es eine 4-Wochen-Frist, keine Monatsfrist.
da war ich zu spät dran.
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