Hallo liebe Kollegen aus dem Nachlass,
ich soll eine Grundbuchberichtigung (Vor- und Nacherbschaft) durchführen. In dem eingereichten Erbschein fehlt meiner Meinung nach die Angabe, unter welchen Voraussetzungen die Nacherbfolge eintritt. Dass dies Inhalt des Erbscheins ist, stand früher in § 2363 BGB. Nach Änderung des § 2363 BGB find ich nun nicht, wo der Inhalt des Erbscheins für den Vorerben geregelt ist. Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank!
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