Hallo,
ein Investor einer Wohnanlage möchte die anzulegenden KfZ-Stellplätze frei handelbar als Teileigentum buchen lassen. Die Plätze sollen mit einer Metalleinfassung versehen und abschließbar erstellt werden.
Ist euch bekannt, ob dies bereits die Voraussetzungen zur Bildung von Teileigentum erfüllt. Ich kenne bisher nur auf die Möglichkeit der Bestellung von Teileigentum an KfZ-Stellplätzen in Tiefgaragen aber nicht an oberirdischen KfZ-Stellplätzen.