Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Falls muss ich leider (sorry, bin als Anfänger bei einem kleineren Gericht gelandet) nochmal das Forum um Mithilfe bitten:
A ist befreiter Vorerbe und als Eigentümer im GB eingetragen.
A verkauft in notarieller Urkunde vom 01.08.2015 das Grundstück an B. Eine Auflassungsvormerkung wurde bereits eingetragen.
Nun verstirbt der Vorerbe A am 01.09.2015. Die Eigentumsumschreibung wird nun erst nach dem Tode des Vorerben beantragt.
Kann die Eigentumsumschreibung nun noch eingetragen werden oder bedarf es nun der Mitwirkung der Nacherben?
Mein Gefühl und Rechtsempfinden sagt mir, dass die Verfügung des Vorerben weiterhin gültig ist. Bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob es beim Vorerben eine Besonderheit gibt.
Beste Grüße und vorab vielen Dank!