Hallo!
Eine AG hat einen Gewinnabführungsvertrag mit einer GmbH geschlossen. Nun frage ich mich, ob das Hauptversammlungsprotokoll (Feststellung GJ) der AG auch für die GmbH notwendig ist (also auch bei der GmbH eingereicht werden muss). Ich habe leider nichts dazu gefunden....
Hat vielleicht jemand eine Quelle zum nachlesen oder Antwort auf meine Frage?
HVP Gewinnabführungsvertrag
-
täubchen -
23. Oktober 2015 um 14:16
-
-
Nun frage ich mich, ob das Hauptversammlungsprotokoll (Feststellung GJ) der AG auch für die GmbH notwendig ist (also auch bei der GmbH eingereicht werden muss).
Was ist denn GJ? Geschäftsjahr?
Grundsätzlich zu Unternehmensverträgen:
AG: HRP RdNr. 1595 ff
GmbH: HRP RdNr. 1110 ff -
Vielen Dank!
Ja, GJ soll Geschäftsjahr bedeuten.Im HRP habe ich nun nichts zur Einreichungspflicht des Hauptversammlungsprotokolls der AG bei der GmbH gefunden....Von daher wird das wohl nicht erforderlich sein.
Danke
-
Wer ist denn herrschend und wer beherrscht? Ich nehme mal an, die GmbH ist die Beherrschte.
Und wieso Geschäftsjahr?
Die Zustimmungsbeschlüsse beider beteiligten Unternehmen sind einzureichen, s. HRP Rn.1112. -
Die AG ist das herrschende und die GmbH das beherrschte Unternehmen.
Bei meiner Frage ging es um die Einreichungspflich der ordentlichen Hauptversammlungsprotokolle (Feststellung des Jahresabschlusses, §§ 175, 130 V AktG) der AG und ob diese auch bei der GmbH eingereicht werden müssen. Aber da habe ich wahrscheinlich zu quer gedacht =)
-
oh - so quer bin ich nicht nachgekommen;)
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!