Hallo,
habe 2014 einen Antrag auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens zurückgewiesen. Die Sache ging in die Beschwerde, diese wurde letztendlich zurückgenommen.
Ich bin mir nun nicht sicher welcher Kostentatbestand greift. Fällt hier die 0,5 Gebühr gem. Nr. 15212 KV GNotKG an?
Danke für Eure Hilfe!