Hallo zusammen,
ich bin Rechtspflegeranwärterin und sitze derzeit in meinem Praxisjahr bei einem Notariat, wo es keine Rechtspfleger gibt.
In der FH haben wir leider noch nichts gelernt, was mir bei meiner Akte hilft und hier vor Ort weiß auch keiner etwas
Zunächst geht es um eine Nachlasspflegschaft.
Konkret geht es um eine Verfahrenspflegerin, die als Rechtsanwältin ihre Tätigkeit berufsmäßig und anwaltsspezifisch durchgeführt hat.
Per Beschluss wurden ihr die Kosten festgesetzt (Nummern 3100, 7002 und 7008 VV-RVG).
Ihr Geld möchte die RAin natürlich gerne haben. Der Nachlasspfleger verweist auf § 277 V FamFG, wonach er die Vergütung nicht direkt aus dem Nachlass anweisen könne.
Soweit ich das überblicken kann, sind die Gebühren aus der Staatskasse zu bezahlen.
1. Wie bzw. womit erfolgt die Auszahlung?
2. Sind die Kosten im Anschluss beim Nachlasspfleger zu erheben? Wenn ja, wie?
3. Wenn nein, was muss sonst veranlasst werden?
Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Bin leider sehr hilflos gerade
Danke und viele Grüße!