Die Eigentümerin veräußert eine Teilfläche eines Grundstücks. Die Vertragsteile verpflichten sich in dieser Urkunde, die Auflassung nach der Vermessung zu erklären. Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung verstirbt die Eigentümerin.
Nicht befreiter Vorerbe ist der Sohn der Erblasserin. Nacherbin die Enkelin. Die Erbfolge samt Nacherbenvermerk wird im Grundbuch eingetragen.
Der Vorerbe erklärt die Auflassung, so dass der Käufer der Teilfläche Eigentümer wird. Der Nacherbenvermerk wird nicht gelöscht. Der Käufer will nun dieses Grundstück an seine Ehefrau überlassen. Der Notar beantragt den NE-Vermerk aufgrund Unrichtigkeit zu löschen.
Benötige ich für die Überlassung die Zustimmung des Nacherben, oder kann der NE-Vermerk aufgrund Unrichtigkeit gelöscht werden, da der Vorerbe die Auflassung ja nur in Erfüllung einer Verbindlichkeit erklärt hat?