Hallo!
Ich habe hier gleich in meiner zweiten Arbeitswoche einen tollen Fall 'geerbt' und weiß einfach nicht weiter:
Der Erblasser ist 1989 in Ba-Wü ledig und kinderlos verstorben. Er war wohl das einzige (und uneheliche) Kind seiner Mutter, die kurz nach seiner Geburt verstarb, der Vater ist völlig unbekannt. Es gibt natürlich keine Verfügung von Todes wegen.
Ein NL-Pfleger wurde eingeschaltet und konnte auch mit Hilfe div. Erbenermittlungsbüros keine Erben ermitteln, sodass 2006 letztendlich Fiskuserbrecht festgestellt wurde (mit entspr. Erbschein).
Jetzt will ein Erbenermittlungsbüro einen noch lebenden Großcousin (mütterlicherseits) ausgemacht haben, welcher nun einen Erbscheinsantrag mit EV bei einem Notar gestellt hat. Als Nachweis beigelegt sind div. begl. Kopien von Sterbe-, Geburts- und Eheurkunden und einem Taufbuch. Der 'Erbe' beantragt in der not. Urkunde einen Alleinerbschein nach dem Erblasser, in dem Anschreiben des Notars an mich wird ohne weitere Angabe ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt (gemeinschaftlich nur mit wem, mit dem Fiskus ist ja nicht möglich? Mit den unbekannten Erben väterlicherseits?).
Meine Kollegen meinten, einen solchen Fall gäbe es hier bislang nicht, man wisse auch nicht, wie nun zu verfahren sei; über die Suche und im Internet habe ich auch nicht viel dazu gefunden.
Wie ist denn jetzt das weitere Vorgehen, angenommen es wurde schlüssig dargelegt, dass es wirklich der Großcousin ist und dieser an Eides statt versichert, es gäbe keine weiteren Erben?
Ich hebe die Feststellung des Fiskalerbrechtes (irgendwie) auf, da die Erben väterlicherseits aber unbekannt sind und es kein 'anteiliges Fiskuserbrecht' gibt veranlasse ich einen Erbenaufruf zu Ausschluss der Erben der väterlichen Seite? Und danach erteile ich einen alleinigen Erbschein für den Großcousin nach dem Erblasser?
Das wäre zumindest die (einzige) Vorgehensweise, die meine bisherige Suche ergeben hat ... *help*
[Sollte eine wichtige Info in Bezug auf den SV fehlen, bitte ich um kurze Info, ich weiß hier einfach noch nicht, auf was ich alles achten muss.]