In der mir vorliegenden Urkunde wird ein Dauerwohnrecht an einer in sich abgeschlossenen Wohnung im Haus der Eltern für die Tochter bestellt.
Die Bestellung ist unproblematisch, alle Voraussetzungen zur Eintragung liegen vor.
Nun soll aber gleichzeitig an dem Dauerwohnrecht ein dingliches Vorkaufsrecht gem. § 1094 Abs. 2 BGB für den ersten echten Verkaufsfall bestellt werden. Es wird bewilligt und beantragt das Vorkaufsrecht bei dem Dauerwohnrecht im Grundbuch zu vermerken.
Berechtigter ist der jeweilige Eigentümer des mit dem Dauerwohnrecht belasteten Grundstücks.
Nun weiß ich natürlich, dass VKRe auch an Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Miteigentumsanteilen eintragbar sind. Nicht aber an Gesamthandanteilen.
Aber zum Dauernutzungsrecht finde ich nichts!
Daher meine Frage: Ist die Eintragung eines Vorkaufsrechts am Dauerwohnrecht überhaupt möglich?