Hallo,
aktuell stellt sich bei mir folgendes Problem:
Kostenfestsetzungsverfahren in einer Scheidungssache.
nach bisheriger Ansicht gehört für mich das volle Rubrum in den KFB.
Nun die frage:
Wenn in dem Scheidungsbeschluss Ast, und Ageg. jeweils mit Bevollmächtigten aufgeführt werden und
weitere Beteiligte:
...die Versorgungsträger.
was bildet hier das volle Rubrum?
Meine GS ist der Ansicht, dass die Versorgungsträger aus dem KFB herausgenommen werden, das Rubrum bilden nur Ast. und Ageg.
In der Kommentierung zu § 38 FamFG findet man zunächst mal erst einmal nur, dass die Beteiligten aufzuführen sind.
Kann mir jemand helfen?