Oberverwaltungsgericht Lüneburg

  • Also wie gesagt, bei uns gab es für die "Arbeitsrechtler" verbindlich die Wahlpflichtfächer mit arbeitsrechtlichem Inhalt. Alle anderen konnten wählen. Da wurden aber keine Klausuren geschrieben, sondern das waren Zusatzveranstaltungen. Und was macht man denn am Arbeitsgericht/Verwaltungsgericht so als Rechtspfleger? Kostenfestsetzung? Wenn man an die STA geschickt wird, braucht man auch einen Großteil des Stoffes aus dem Studium nicht und hat den quasi umsonst gelernt.

  • Also wie gesagt, bei uns gab es für die "Arbeitsrechtler" verbindlich die Wahlpflichtfächer mit arbeitsrechtlichem Inhalt. Alle anderen konnten wählen. Da wurden aber keine Klausuren geschrieben, sondern das waren Zusatzveranstaltungen. Und was macht man denn am Arbeitsgericht/Verwaltungsgericht so als Rechtspfleger? Kostenfestsetzung? Wenn man an die STA geschickt wird, braucht man auch einen Großteil des Stoffes aus dem Studium nicht und hat den quasi umsonst gelernt.


    Schon, nur man weiß es während des Studiums noch nicht. Das ist der Unterschied.

  • ...

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bildet für das Einstellungsjahr 2016 erstmalig einen Rechtspfleger aus.
    Die Bewerbungsfrist ist Ende Dezember 2015 abgelaufen. Da ich noch keine weitere Rückmeldung bekommen habe, dachte ich, ich frag mal hier im Forum nach, ob jemand bereits was vom OVG gehört hat.


    Hallo Alice,

    wo hast du denn die Info her, dass das OVG erstmals ausbildet? Habe mich letztes Jahr auch beim OVG Lüneburg beworben. Dort wird kein Auswahlverfahren wie bei den OLGs durchgeführt, sondern "nur" ein normales Bewerbungsgespräch. In diesem Zusammenhang wurde mir gesagt, dass man bislang mit diesem Auswahlverfahren dort sehr zufrieden sei und die Anwärter des OVGs im Vergleich mit den Anwärtern der OLGs nie besonders negativ aufgefallen sein. Zwar wurde auch gesagt, dass nicht jedes Jahr Rechtspfleger ausgebildet werden, aber ansonsten klang es definitiv so, als hätte das OVG in der Vergangenheit bereits Rechtspfleger ausgebildet.:gruebel:

    Im Bewerbungsgespräch wird einem auch ziemlich direkt gesagt, dass man das Studium wie alle anderen durchlaufen muss. Mit den Verwaltungsgerichten hat man im Studium nur sehr wenig bis gar nichts zu tun hat. Danach liegt der Aufgabenbereich auch eher in Richtung Management/Verwaltung/Personal. Man hat also definitiv nicht die klassischen Aufgaben eines Rechtspflegers. War daher auch nicht gaaaaaanz so traurig wegen der Absage :oops::strecker

    Letztes Jahr kam die Rückmeldung auch ziemlich spät (da waren die Absagen der OLGs alle schon da)... glaube ich war erst im Frühling (draußen war es schon relativ warm!) zum Gespräch.

    Hoffe, ich konnte bisschen helfen! ;)

  • Also wie gesagt, bei uns gab es für die "Arbeitsrechtler" verbindlich die Wahlpflichtfächer mit arbeitsrechtlichem Inhalt. Alle anderen konnten wählen. Da wurden aber keine Klausuren geschrieben, sondern das waren Zusatzveranstaltungen. Und was macht man denn am Arbeitsgericht/Verwaltungsgericht so als Rechtspfleger? Kostenfestsetzung? Wenn man an die STA geschickt wird, braucht man auch einen Großteil des Stoffes aus dem Studium nicht und hat den quasi umsonst gelernt.


    Schon, nur man weiß es während des Studiums noch nicht. Das ist der Unterschied.


    Aber man ist sich dessen bewusst, wenn man sich beim LAG/OVG bewirbt und sich dann für diese Behörde(n) entscheidet. Es wird niemand gezwungen und mit Zuckerstücken dorthin gelockt. Oder?

  • Also wie gesagt, bei uns gab es für die "Arbeitsrechtler" verbindlich die Wahlpflichtfächer mit arbeitsrechtlichem Inhalt. Alle anderen konnten wählen. Da wurden aber keine Klausuren geschrieben, sondern das waren Zusatzveranstaltungen. Und was macht man denn am Arbeitsgericht/Verwaltungsgericht so als Rechtspfleger? Kostenfestsetzung? Wenn man an die STA geschickt wird, braucht man auch einen Großteil des Stoffes aus dem Studium nicht und hat den quasi umsonst gelernt.


    Schon, nur man weiß es während des Studiums noch nicht. Das ist der Unterschied.


    Aber man ist sich dessen bewusst, wenn man sich beim LAG/OVG bewirbt und sich dann für diese Behörde(n) entscheidet. Es wird niemand gezwungen und mit Zuckerstücken dorthin gelockt. Oder?


    Da muss ich Katzenfrau zustimmen.
    Man sollte sich bereits VOR der Bewerbung über die Gerichtsbarkeiten, deren Aufgaben und der Rolle des Rechtspflegers innerhalb der Behörde informieren. Ob das auch geschieht, kann ich nicht beurteilen.

    Wie bereits erwähnt, wird man vom OVG spätestens beim Bewerbungsgespräch mehrfach (!) darauf hingewiesen, dass man beim OVG kein klassischer Rechtspfleger wird. Spätestens dann sollte man sich gut überlegen, ob man trotzdem die Motivation hat, das Studium durchzuziehen oder ob man überhaupt mit diesem Aufgabenbereich bei der Behörde später mal arbeiten möchte.

  • Wie soll man sich beim/nach dem Bewerbungsgespräch schon klar sein, ob man mit dem Aufgabengebiet der Fachgerichtsbarkeiten arbeiten möchte, wenn man sie noch gar nicht kennengelernt hat? Ich wusste vorher jedenfalls nicht, ob mir Kostenfestsetzung gefallen würde, weil ich ja noch gar nicht wusste, wie es funktioniert. Das lernt man ja erst. Heute bin ich mit diesem Aufgabengebiet sehr zufrieden.

    In Nds. - und dazu gehört ja das im Eingangspost genannte OVG Lüneburg - kenne ich es übrigens so, dass die an den Fachgerichten eingestellten Rpfl-Anwärter ganz normal den Vorbereitungsdienst mit allen anderen Rpfl-Anwärtern durchlaufen haben und hinterher von ihren Obergerichten an den Fachgerichten eingesetzt wurden. Wahlpflichtfächer gabe es m. W. n. nicht. Jedenfalls kann ich mich an solche nicht erinnern.

    Es gibt übrigens später durchaus die Möglichkeit des Wechsels. Ist natürlich dann immer auch abhängig von der Personalsituation, ob ggf. Tauschpartner gebraucht werden. Aber das ist nicht immer der Fall. Man lernt also die anderen Gebiete auch nicht unbedingt umsonst. Noch dazu touchiert die Kostenfestsetzung ja durchaus auch mal andere Gebiete (Vollstreckung, Inso...), da ist es dann hilfreich zu wissen, wie diese Bereiche funktionieren.

    Ich finde es schade, dass die Fachgerichtsbarkeiten häufig so madig gemacht werden. Den Hinweis auf die StA fand ich nicht schlecht, denn da hat man im Prinzip eine ähnliche Situation: hauptsächlich ein Fachgebiet und sonst Verwaltung. Finde ich auch nicht weiter schlimm.
    Es soll sogar Leute geben, denen Verwaltung Spaß macht. ;)
    Aber was weiß man denn vorher schon?
    Außer, man war schon in der Justiz tätig. Aber selbst dann kann sich herausstellen, dass einem ein Gebiet, was vorher Spaß gemacht hat, als Rpfl nicht mehr gefällt. Oder umgekehrt.

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
    da wird Unglaube sein
    wie alle einsam und allein

    (Das Ich, "Destillat")

  • Hallo Waldweg,

    natürlich weiß man im Vorfeld nicht, was einen ganz genau erwartet. Das ist bei jeder Ausbildung/Studium so. Aber man muss ja eine ungefähre Vorstellung haben, was ein Rechtspfleger macht, irgendwelche Gründe muss man ja haben, warum man Rechtspfleger und nicht Verwaltungsfachwirt oder gar Finanzwirt als Berufswunsch hat. Wenn man nun die Info-Seiten der OLGs liest, bekommet man auch einen Eindruck, was die groben Richtungen sind. (Ob man sich etwas -vorallem den Arbeitsalltag - darunter vorstellen kann, ist eine ganz andere Sache... ) Die meisten aufgeführten Sachen macht man bei den Fachgerichtsbarkeiten aber nunmal nicht.

    Keiner sagt, dass Verwaltung nicht Spaß macht oder ein Wechsel unmöglich ist oder möchte die Fachgerichtsbarkeiten gar schlecht machen (ich jedenfalls nicht, hätte mich ja sonst nicht dort beworben! ;)) Aber man sollte sich meiner Meinung nach schon im Klaren darüber sein, dass wenn es beispielsweise der größte Wunsch ist, bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu arbeiten, das bei den Fachgerichtsbarkeiten eher schwierig wird. Natürlich sollte man sich aber auch klar machen, dass es selbst bei den OLGs keine Garantie gibt, dass man in den Wunschbereich kommt.

    Übrigens dachte ich immer, das Kostenfestsetzung eine ganz klassische Aufgabe des Rechtspflegers ist ;)

  • Zitat

    Die meisten aufgeführten Sachen macht man bei den Fachgerichtsbarkeiten aber nunmal nicht.


    Stimmt. Bei der StA auch nicht.

    Zitat

    Natürlich sollte man sich aber auch klar machen, dass es selbst bei den OLGs keine Garantie gibt, dass man in den Wunschbereich kommt.


    Richtig.
    Oder (ich wiederhole mich) ob man sich da nachher wirklich so wohl fühlt, wie man sich das vorher vorgestellt hat.
    Das kann einem natürlich überall passieren, da schließe ich keine Gerichtsbarkeit aus.

    Zitat

    Übrigens dachte ich immer, das Kostenfestsetzung eine ganz klassische Aufgabe des Rechtspflegers ist ;)


    Ist es ja auch. Deshalb bearbeite ich es ja auch.
    Oder habe ich da jetzt irgendwas an der Aussage nicht verstanden?

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
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  • Hallo Waldweg,

    dann sind wir uns ja im Großen und Ganzen einig :)
    Es muss ein Grundinteresse an dem Bereich bestehen. Garantien, dass man auch in seinem Wunschbereich tätig sein wird, gibt es nirgends.


    Deine Aussage bzgl. der Kostenfestsetzung habe ich falsch verstanden, glaube ich. ;)
    Worauf ich hinaus wollte: Auch wenn du beim Bewerbungsgespräch noch nicht wusstest, wie Kostenfestsetzung funktioniert und was das im Detail ist, wusstest du, dass dir als Rechtspfleger Zahlen, Gebühren, Gerichtsverfahren, Gesetze, etc. über den Weg laufen könnten. Und daran hattest du ja anscheinend schon Interesse.


    LG

  • Hallo,

    Ich habe mich auch beworben und diese Woche nun den Einstellungstest.
    Kann mir jemand sagen, in wie weit sich die Aufgaben eines Rechtspflegers
    an einem Verwaltungsgericht, zu den Aufgaben an einem ordentlichen Gericht unterscheiden?

    Vielen Dank :)

  • Hallo,

    Ich habe mich auch beworben und diese Woche nun den Einstellungstest.
    Kann mir jemand sagen, in wie weit sich die Aufgaben eines Rechtspflegers
    an einem Verwaltungsgericht, zu den Aufgaben an einem ordentlichen Gericht unterscheiden?

    Vielen Dank :)


    Beim Verwaltungsgericht machst du Kostenfestsetzung und ggf. Rechtsantragstelle. Sämtliche Abteilungen eines ordentlichen (Amts-)gerichtes gibt es dort nicht.


    Besser wäre es natürlich gewesen, sich vor einer Bewerbung zu informieren.


  • Dazu kommt ggf. noch eine Tätigkeit in der Verwaltung des Gerichtes.

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