Hallöchen,
ich habe hier eine Pfanderstreckung mit der ich mich schwer tue. Sie lautet wie folgt:
In dem Grundbuch XY sind folgende Grundschulden eingetragen:
III/1 Grundschuld über 300.000,00 €
III/2 Grundschuld über 41.000,00 €
folgendes Grundbuch soll mitbelastet werden:
Grundbuch von XY Blatt XY
Die Eigentümer bewilligen und beantragen Mitbelastung.
Es wird mit keinem Wort die ursprüngliche Bewilligung erwähnt. Das ist doch nicht bestimmt genug oder? Oder muss ich das so auslegen, dass die durch die Pfanderstreckung einzutragenden Grundschulden jetzt genau die selben Bedingungen (Zinsen, Nebenleitsung und co) wie die bereits eingetragenen Rechte haben sollen? Also letztlich deren Bewilligung maßgeblich ist?
Bezüglich des Rangverhältnisses der neu einzutragenden Grundschulden untereinander darf ich ja wohl auslegen, dass diese im selben Rang die die bereits im Grundbuch XY gebucht sind, eingetragen werden. (Schöner Stöber Rn 2653).