Schönen guten Tag. Ich befinde mich gerade in einer sehr entscheidungsschwachen Minute.
Mir liegen Auflassung und Bewilligung von 1991 vor.
Der Erwerber beantragt nun die Eigentumsumschreibung.
Lt. Urkunde haben Veräußerer und Erwerber damals auf ihr eigenes Antragsrecht verzichtet.
Nach Wälzung der Kommentare ist der erklärte Verzicht vom Grundbuchamt wohl nicht zu beachten.
Ich fühle mich aber nicht gut dabei. Übersehe ich ggfls. irgendwelche einschlägigen Vorschriften?
Schöne Grüße