Klage / Widerklage

  • Wehrte Kollegen,

    ich stehe momentan mit dem Kopf vor der Wand. Die Suchfunktion habe ich schon gequält.

    Erst einmal zum Sachverhalt:

    ____________________________________________________________________________________[INDENT=8]Öffentliche Sitzung
    [/INDENT]

    In dem Rechtsstreit:

    [INDENT=2]Frodo
    [/INDENT]
    [INDENT=8]- Kläger und Widerbeklagter zu 1) –
    [/INDENT]
    [INDENT=2] vertreten durch: Ra Gandalf

    Merry
    [/INDENT]
    [INDENT=8]- Drittwiderbeklagter zu 2)
    [/INDENT]
    [INDENT=2] Pippin
    [/INDENT]
    [INDENT=8]- Drittwiderbeklagter zu 3)
    [/INDENT]
    [INDENT=2] 2) und 3) vertreten durch: Ra Aragorn
    [/INDENT]

    gegen[INDENT=2]Bilbo B.
    [/INDENT]
    [INDENT=8]- Beklagter zu 1) und Widerkläger –[/INDENT]
    [INDENT=2] Sam[/INDENT]
    [INDENT=8] - Beklagter zu 2) –[/INDENT]
    [INDENT=2] vertreten durch: Ra Legolas
    [/INDENT]

    […]

    Im Rahmen der Klage schließen die Parteien des Klageverfahrens den folgenden Vergleich:
    […]

    4. Im Rechtsstreit der Klage, […] tragen von den entsprechenden Kosten d. RS. und

    des Vergleichs die Beklagten gesamtschuldnerisch 2/3 und der Kläger 1/3

    5. Damit ist der vorliegende Rechtsstreit bzgl. der Klage erledigt.


    Es wird im weiteren die Widerklage verhandelt, […].

    Im Hinblick auf diese Prozessuale Erklärung der Drittwiderbeklagten sowie der zuvor erfolgten Teilerledigungserklärung
    erklärt der Widerklägervertreter, dass die Widerklage im noch verbliebenen Umfang zurückgenommen wird.

    […]

    Hinsichtlich der Kosten ergeht folgender, zumindest deklaratorischer Beschluss:
    Von den Gesamtkosten der Widerklage tragen der Widerkläger 1/3 und die Widerbeklagten gesamtschuldnerisch 2/3


    Hinsichtlich der Gerichtskosten insgesamt ergeht folgender Beschluss
    Von den Gerichtskosten tragen je. der Kläger 1/3, die Beklagten als Gsl. 1/3 und die Widerbeklagten als Gsl. ebenfalls 1/3


    […].
    ________________________________________________________________________________________________________

    Nun haben alle drei Anwälte ihre Kostenrechnungen eingereicht, meine Überlegungen waren dazu, zwei KfB's anzufertigen
    (Klage und Widerklage).

    Dabei taucht allerdings folgende Problematik auf, Ra Legolas könnte zum einen gegen die Kläger ausgeglichen werden und
    zum anderen gegen die Widerbeklagten.

    Nehmen wir nun an Ra Legolas hätte Kosten i.H.v 1.500 EUR geltend gemacht. Entstehen für die Widerklage als Mehraufwand
    gesonderte Kosten? (habe dazu nichts stichhaltiges gefunden) Gebühren sicherlich nicht oder?

    Weil ich Herr Legolas bzgl. der Ausgleichung zur Widerklage dann mit 0,00 EUR ansetzen müsste. Scheint mir jedoch auch
    nicht 'Richtig', da über die Widerklage verhandelt wurde und diesbezüglich auch (zumindest zum Teil) eine Entscheidung erging.

    Oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?
    :gruebel:
    Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt verständlich rüberbringen, sollten noch wichtige Komponenten fehlen, liefere ich die natürlich nach.
    :DNamen wurden leicht abgeändert. Datenschutz und so.

  • Nehmen wir nun an Ra Legolas hätte Kosten i.H.v 1.500 EUR geltend gemacht. Entstehen für die Widerklage als Mehraufwand
    gesonderte Kosten? (habe dazu nichts stichhaltiges gefunden) Gebühren sicherlich nicht oder?


    Das verstehe ich jetzt nicht. Wieso meinst du, dass es für die Widerklage keine Gebühren gibt?
    Du nimmst den Streitwert für die Klage und daraus die Gebühren und Auslagen für den einen KfB und dann den Streitwert für die Widerklage und daraus die Gebühren und weiteren Auslagen, sofern noch vorhanden, für den zweiten KfB. Aber aufpassen, dass du nicht über die Kosten des Gesamtstreitwertes drüber kommst.

  • Also setze ich für die Klage eine
    Verfahrens
    Termins und
    Einigungsgebühr
    Pauschale
    Mehrwertsteuer an

    Und für die Widerklage
    Verfahrens und
    Terminsgebühr
    Pauschale
    Steuer.

    Die Kosten des Gesamtstreitwertes? Die Gebühren und Auslagen nach dem am höchsten anhängigen Streitwert, hm das wären dann aber die Kosten des Klageverfahrens, oder meinst du Gebühren und Auslagen des Streitwertes beider Angelegenheiten zusammen?

  • Was das Gericht da verzapft hat, ist die absolute Hölle für die Kostenfestsetzung.

    Eigentlich hätte das Gericht die Prozessrechtsverhältnisse aufdröseln und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten in direkten Erstattungsverhältnissen auswerfen müssen.

    Hier jeweils fiktive separate Vergütungen auszuwerfen und die zur Ausgleichung zu stellen, erscheint mir unsystematisch.

    Sachgerechter erschiene es mir, die Kostenentscheidung sauber unter Anwendung der Baumbachschen Formel auszulegen. Dafür bedürfte es allerdings weiter gehender Angaben zu den Streitgegenständen und Werten.

  • Streitwertfestsetzung:

    Klage 3.117,92 EUR
    Widerklage 2.872,10 EUR

    Es handelt sich um eine Verkehrsunfallsache,
    auf Nachfrage bei dem zuständigen Richter: der Kläger hatte seine Reparaturkosten gegenüber den Beklagten zu 1) und 2) geltend gemacht,
    der Beklagte zu 1) wiederum seine Schäden gegenüber den Widerbeklagten zu 1),2),3).

    ohohoh ich habe von diesem Konstrukt (B.Formel) mal gehört, ich möchte natürlich nicht die Arbeit auf euch abwälzen und würde mich da erst einmal einlesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Teleschnecke (8. Februar 2016 um 15:48)

  • In aller Kürze und mit ausdrücklicher Zustimmung zu Goetzendaemmerung:

    Die Kostenentscheidung ist Mist, und da wird im Leben kein Baumbach mehr daraus. Daher solltest Du eine Umsetzung auf Baumbach gar nicht mehr versuchen, sondern nur noch schauen, wie Du ohne großen Aufwand mir dieser Kostenentscheidung zu recht kommst.

    Im nächsten Posting werde ich darlegen, wie die Kostenentscheidung hätte lauten müssen. Bringt aber zu Deinem Problem nicht viel, daher ein eigenes Posting dazu (das man ggf. schnell überlesen kann).

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • ...und immer wieder wird der kostenrechtliche Grundsatz der einheitlichen KGE nicht beachtet. Das muss fürchterlich schwer sein. :roll:

  • Baumbach wie er hätte sein müssen:

    1. Schritt: Ermitteln der Kostenpunkte und deren fiktive Streitwerte

    a) Kostenpunkte sind die außergerichtlichen Kosten = Anwaltskosten jedes Beteiligten, hier also von Frodo, Merry, Pippin und Bilbo und Sam. Weiterer Kostenpunkt sind die Gerichtskosten.

    b) An jedem Kostenpunkt wird ermittelt, um wieviel dort gestritten wird. Dabei zählt die Passivseite genauso viel wie die Aktivseite einer Klage. Mehrere Anspruchsgegner werden addiert (anders als bei der Streitwertfestsetzung bei Gesamtschuld). Dieser Wert wird nur ermittelt für die Anteilsbestimmung der Kostenanteile. Der letzte Kostenpunkt sind die Gerichtskosten. Daraus ergibt sich:

    Kostenpunkt Frodo: 2*3.117,92 Euro (Klage bei zwei Beklagten) und einmal 2.872,10 Euro, insgesamt also 9.107,94 Euro.

    Kostenpunkt Merry: Drittwiderklage, also 2.872,10 Euro.

    Kostenpunkt Pippin: Drittwiderklage, also 2.872,10 Euro.

    Kostenpunkt Bilbo: 3.117,92 Euro (Klage) und 3*2.872,10 Euro (Widerklage bei drei Widerbeklagten), also 11.734,22 Euro.

    Kostenpunkt Sam: Klage, also 3.117,92 Euro.

    Kostenpunkt Gerichtskosten: 2*3.117,92 Euro (Klage) und 3*2.872,10 Euro (Widerklage), also 14.852,14 Euro.

    2. Schritt: Bei den Parteikostenpunkten ermitteln, zu wieviel der Inhaber des Kostenpunktes von jemand anderem gewinnt. Das sind die Anteile, die diese anderen an den Rechtsanwaltskosten des Kostenpunktinhabers zu tragen haben. Dazu unterstelle ich, dass die Quoten, die in dem verunglückten Beschluss stehen, das Unterliegen/Obsiegen wiedergeben. D.h., die Beklagten der Klage verlieren zu 2/3, die Beklagten der Widerklage verlieren auch zu 2/3.

    Die Kostenpunkte in aufsteigender Schwierigkeit lauten demnach:

    Kostenpunkt Merry (vereinfacht, da nur ein Prozessrechtsverhältnis) Gewinnt von Bilbo 1/3, d.h. Bilbo trägt 1/3 der Anwaltskosten von Merry.

    Kostenpunkt Pippin: Gewinnt von Bilbo 1/3, d.h. Bilbo trägt 1/3 der Anwaltskosten von Pippin.

    Kostenpunkt Sam: Gewinnt von Frodo 1/3, d.h. Frodo trägt 1/3 der Anwaltskosten von Sam.

    Kostenpunkt Frodo:
    Gewinnt 2/3 von 3.117,92 Euro von Sam (Klage), d.h. 2.078,61 Euro
    Gewinnt 2/3 von 3.117,92 Euro von Bilbo (Klage), d.h. 2.078,61 Euro und gewinnt 1/3 von 2.872,10 Euro von Bilbo (Widerklage), d.h. 957,37 Euro, insgesamt also von Bilbo 3.035,98 Euro.
    Daraus folgt, dass Sam 2.078,61/9.107,94 Anteile (= 22,82%) der Anwaltskosten von Frodo trägt.
    Ferner trägt Bilbo 3.035,98/9.107,94 Anteile (= 33,33%) der Anwaltskosten von Frodo

    Kostenpunkt Bilbo:
    Gewinnt 2/3 von 2.872,10 Euro von Merry (Widerklage), also 1.914,73 Euro
    Gewinnt 2/3 von 2.872,10 Euro von Pippin (Widerklage), also 1.914,73 Euro
    Gewinnt 2/3 von 2.872,10 Euro von Frodo (Widerklage), also 1.914,73 Euro und 1/3 von 3.117,92 Euro von Frodo (Klage), also 1.039,31 Euro, insgesamt somit 2.954,04 Euro.
    Daraus folgt, dass Merry 1.914,73/11.734,22 Anteile (= 16,32%) der Anwaltskosten von Bilbo trägt. Das gleiche gilt für Pippin (weitere 16,32%). Frodo trägt 2.954,04/11.734,22 Anteile (= 25,17%) der Anwaltskosten von Bilbo.

    Im Übrigen trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.

    3. Schritt: Ermittlung der Gerichtskostenanteile. Läuft ähnlich wie Schritt 2, nur geht es bei den Anwaltskosten um das Gewinnen am Kostenpunkt, bei den Gerichtskosten geht es um das Verlieren am Kostenpunkt und (!) zum Schluss müssen sich 100% ergeben, d.h. Rundungen muss man ausgleichen.

    Zu verteilen sind somit 14.852,14/14.852,14 Anteile.
    Davon trägt
    - Merry 1.914,73/14.852,14 Anteile (= 12,89%)
    - Pippin 1.914,73/14.852,14 Anteile (= 12,89%)
    - Sam 2.078,61/14.852,14 Anteile (= 14,00%)
    - Frodo (1.039,31+1.039,31+1.914,73)/14.852,14 Anteile (= 26,89%)
    - Bilbo: Bevor nan hier die 4 Einzelwerte mühsam berechnet und aufaddiert, gibt man ihm einfach den Rest, der auf 100% fehlt, also 33,33%

    (Hilfsberechnung zur Kontrolle bei Bilbo:
    (957,37+957,37+957,37+2.078,61)/14.582,14 Anteile (= wäre 33,33%, q.e.d.)


    Diese Anteile wären jetzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten anzuwenden.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


    P.S. zum Beitrag von 13: Es ist vor allem mühsam, daher stellen sich wohl immer wieder Kollegen/innen die Frage, ob es lohnt, soviel Aufwand in etwas wie Kosten zu stecken, siehe oben. Oder die Kollegen/innen sind strafrechtlich geprägt, da gehen solche Kostenverteilungen, etwa im Berufungsverfahren bei Berufung des Angeklagten und der StA. Oder sie haben den Baumbach nicht kapiert :cool:


  • P.S. zum Beitrag von 13: Es ist vor allem mühsam, daher stellen sich wohl immer wieder Kollegen/innen die Frage, ob es lohnt, soviel Aufwand in etwas wie Kosten zu stecken, siehe oben. Oder die Kollegen/innen sind strafrechtlich geprägt, da gehen solche Kostenverteilungen, etwa im Berufungsverfahren bei Berufung des Angeklagten und der StA. Oder sie haben den Baumbach nicht kapiert :cool:

    Tja, was soll man dazu sagen... am besten nix! :wechlach:

  • Zunächst einmal vielen Dank für das wirklich verständliche Schema :daumenrau,

    nun dann Augen zu und durch, eine Anhörung steht noch aus, aber dann werde ich die Kosten des Rechtsstreits /der Rechtstreite Ausgleichen.

    Zitat

    beldel
    den Streitwert für die Klage und daraus die Gebühren und Auslagen für den einen KfB und dann den Streitwert für die Widerklage und daraus die Gebühren und weiteren Auslagen, sofern noch vorhanden, für den zweiten KfB. Aber aufpassen, dass du nicht über die Kosten des Gesamtstreitwertes drüber kommst.


    Glücklich werde ich dabei eh niemanden machen können. Ich berichte vom Ergebnis.

    Aber vielleicht findet sich bis dahin noch zufällig jemand der einmal mit einer ähnlichen Situation zu tun hatte und eine grandiose Lösung fand.:D

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