Beratung über Rechtsanwalt-Hotline

  • Liebes Forum,

    folgendes Problem möchte ich mit euch teilen:


    Ich hatte vergangene Woche eine Dame auf der Rechtsantragstelle. Sie sagte mir, sie habe eine kostenpflichtige Hotline gewählt. Während dieses Telefonats hat ein Anwalt sie dann beraten. Durch dieses Telefonat verfügt sie über mehr Wissen als vorher und möchte die Angelegenheit nun weiter mit einem Rechtsanwalt vor Ort verfolgen.

    Es fehlten noch Unterlagen, weshalb ich nicht sofort entscheiden konnte.


    Meine Frage: Kann die Dame mir noch an Eides statt versichern, dass eine anwaltliche Beratung nicht stattgefunden hat?


    Ich bin mir nicht sicher, ob hier eine Bewilligung von Beratungshilfe noch möglich ist.
    Einerseits würde ich sagen, dass die Antragstellerin nicht zu uns gekommen wäre und die Angelegenheit weiter anwaltlich verfolgen lassen würde, wäre sie in diesem Telefonat nicht darauf hingewiesen worden, dass sie in der Angelegenheit gewissen Ansprüche gegen die Gegenseite hat.
    Andererseits kann ich sie nicht auf nachträgliche Beratungshilfe verweisen, da sie keinerlei Kontaktdaten derjenigen Person hat, die sie über die Hotline beraten hat.


    Wie verfahrt ihr in solchen Fällen?


    P.S.: Wenn ich etwas bei der Suche übersehen habe: bitte schreiben!

  • Sie scheint doch den ersten "telefonischen" Anwalt bezahlt zu haben, das heißt, dieser wird nicht in der Beratungshilfeangelegenheit beauftragt werden. Einen anderen Anwalt sind noch keine Vergütungsansprüche entstanden. Ich hätte keine Probleme mit einer Bewilligung von Beratungshilfe.

  • Meine Frage: Kann die Dame mir noch an Eides statt versichern, dass eine anwaltliche Beratung nicht stattgefunden hat?

    Sie muss lediglich erklären, dass ihr in derselben Angelegenheit Beratungshilfe bisher weder gewährt noch durch das Gericht versagt worden ist. Das kann sie nach dem Sachverhalt guten Gewissens tun.

    Sofern jetzt eine anwaltliche Vertretung notwendig ist, würde ich bewilligen. Soll hingegen nur eine zweite Beratung erfolgen, hätte ich Bedenken im Hinblick auf die Notwendigkeit.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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