Zwangssicherungshypothek Gemeinde

  • Guten Morgen,

    ich bin gerade etwas unsicher, ob mir die Angaben einer Gemeinde im Eintragungsantrag (Ersuchen) tatsächlich ausreichen sollen :confused:. Es steht quasi nur drin, die Gemeinde hat gegen oben Bezeichneten (steht dort nur mit Vor- und Zuname) folgende Forderung:
    "Vorausleistungen Straßenbeitrag" + Betrag sowie "die Vollstreckbarkeit der Forderungen wird bescheinigt".
    Angabe des Grundstücks ist ok. Hinsichtlich der Forderung oder den Vorschriften nach denen vollstreckt wird, keinerlei weitere Angaben. Auch wurde keine Anlage mit den genauen Forderungen beigefügt. Muss nicht für den Eigentümer ein bisschen näher aus dem Antrag ersichtlich sein, warum hier vollstreckt wird? Ich schick ja eine Abschrift des Antrags mit der Eintragungsnachricht raus.

    Was meint ihr?

  • Dem Eigentümer dürfte ja ein entsprechender Gebührenbescheid zugegangen sein. Der sollte also wissen, um welche Forderung es geht.

    Das kann Dir aber letztlich auch egal sein.

    Ulf

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  • Ich schick ja eine Abschrift des Antrags mit der Eintragungsnachricht raus.

    War das schon immer so?

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  • Also ich mache das so, damit der Eigentümer weiß, auf welcher Grundlage die Eintragung erfolgt ist. Er hat ja selbst nichts beantragt oder veranlasst.

    Müssen tut man es bestimmt nicht. Keine Ahnung, ob das andere so machen.

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