Hallo,
da sich die Fälle derzeit bei uns häufen, möchte ich mal folgendes in den Raum stellen:
Derzeit erhalten wir eine Vielzahl von Entlassungsanträgen unseres örtlich zuständigen Jugendamtes, mit der Begründung, dass diese nunmehr gem. 88a SGB VIII nicht mehr zuständig sind, da sich die örtliche Zuständigkeit jetzt nach der Zuweisungsentscheidung richte. (Es geht dabei um Zuweisungsentscheidungen vor dem 01.11.2015)Die jeweiligen Zuweisungsämter wurden gehört und haben alle einheitlich eine Übernahme abgelehnt, mit der Begründung, dass dies nur für "Neufälle=Zuweisungsentscheidung ab 01.11.2015" anwendbar sei und für "Altfälle=Zuweisungsentscheidung vor dem 01.11.2015" weiterhin der 87 c SGB VIII gelte. Sieht unser Jugendamt nicht so und begründet es damit, dass es schließlich keine Übergangsregelung gäbe.
Besteht die "Problematik" nur bei uns? und wie handhabt ihr das?