NL-Pfl. Nachlasssgerichtliche Genehmigung erforderlich?

  • Hallo zusammen,
    ich brauche einmal eure Hilfe...

    ich habe folgende Sachverhalte:
    Im Nachlass befindet sich noch Inventar aus einem Geschäft des Erblassers (bewegliche Sachen), welchen die Nachlasspflegerin nunmehr für 4.000,00 EUR verkaufen möchte.
    Wird für den Kaufvertrag die nachlassgerichtliche Genehmigung benötigt?
    Wird für die Annahme des Kaufpreises die nachlassgerichtliche Genehmigung benötigt?

    In einer anderen Sache hat der Erblasser (Beamter) viele Arztrechnungen bezahlt, welche nun die Nachlasspflegerin bei der Beihilfe und Krankenkasse geltend machen will. Die Erstattungsansprüche des Erblassers bzw. Nachlasses belaufen sich auf ca. 20.000,00 EUR.
    Wird für die Anträge bei Beihilfe und Krankenkasse die nachlassgerichtliche Genehmigung benötigt?
    Wird für die Annahme der Erstattungsbeträge die nachlassgerichtliche Genehmigung benötigt?

    Vielen Dank für eure Mithilfe!

    MfG

  • Ganz auf die schnelle:
    Pohl Nachlasspflegschaften, Handbuch dür die Praxis. Kapitel 4, steht eigentlich super aufgelistet drin was unstrittig ist, u.a. Entgegennahme von Versicherungleistungen und Beihilfeleistungen, eindeutig 1812,


    upps, das passt jetzt aber nicht zu Cromwells Antwort, noch mal lesen, nö stimmt Seite 203 in der 5. Auflage

  • Ein Genehmigungstatbestand sei hier aber die Annahme einer geschuldeten Leistung...

    Bedürfen der Kaufvertrag bzw. die Beihilfeanträge nicht der nachlassger. Genehmigung, jedoch die Entgegennahme des Geldes?

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