Hallo Zusammen! Habe hier folgendes Problem:Im Grundbuch war eingetragen: BVNr. 1 Flst...... Wohnhaus, Hofraum und unter BVNr. 2/zu1 Forstrecht. Nunmehr wurde im Jahr 1999 von einer Kollegin das Flst. in 2 Wohneinheiten aufgeteilt. Das Forstrecht wurde in der Teilungserklärung nicht aufgeführt, auch gab es hierzu keine Beanstandung durch die Kollegin. Das Forstrecht steht also immer noch auf dem alten Blatt unter 2/zu1. Aber eigentlich kann das Forstrecht doch nicht alleine stehen bleiben, oder (§ 96 BGB)? Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Kann ich das Forstrecht einfach von Amts wegen auf die beiden Einheiten buchen? Geht das überhaupt oder muss die Ausübung auf eine Einheit beschränkt sein? Fragen über Fragen.....Danke schon mal für Eure Antworten!
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