Ich bin für einen 4-jährigen Jungen Ergänzungspfleger mit (u.a.) den Wirkungskreisen "Kindergartenangelegenheiten" und "Antragstellung nach dem SGB".
Es wird demnächst eine Klage gegen den Bezirk wegen Kostenübernahme für den integrativen Kindergarten notwendig werden. Hierbei geht um eine Grundsatzentscheidung, ob diese Beträge neben einer stationären Unterbringung gezahlt werden.
Ich möchte mit der Klageerhebung einen Fachanwalt beauftragen - dazu nun meine Frage:
Ist die Beantragung von PKH in dem mir übertragenen Wirkungskreis enthalten oder nicht? Ich würde zu "nein" tendieren.