Hallo liebes Forum,
ich habe einen Erbscheinsantrag vorliegen, indem der Antragsteller, ein evangelischer Verein (wurde als testamentarischer Erbe eingesetzt), beantragt die Kosten außer Ansatz zu lassen, da der Verein gemeinnützig ist. Ein Nachweis hierfür wurde vorgelegt. Der Erbschein wurde durch den Richter bereits erteilt. Nun liegt mir die Akte bzgl. der Kosten vor.
Hat jemand schon einmal einen solchen Fall gehabt? Ist der gemeinnützige Verein kostenbefreit?