Hallo Zusammen!
Ich bin neu hier und habe auch direkt eine Frage, die Ihr mir vielleicht beantworten könnt Obwohl ich mich durch das ganze Web gegoogelt habe, bin ich nicht wirklich fündig geworden..
Zu einem im Februar 2016 beurkundeten WEG-KV hat die Verwaltung im März 2016 ordnungsgemäß zugestimmt. Vergessen wurde allerdings, dass diese Verwaltung nur bis Dezember 2015 bestellt wurde (im WEG-Protokoll von 2012). Demnach bestand zum Beurkundungstage keine gültige Verwaltung. Ich weiß ja nun nicht, ob ich komplett ein Brett vor dem Kopf habe, aber ist es ausreichend, dass die Verwaltung eine neue Eigentümerversammlung (wozu sie doch eigentlich gar nicht mehr berechtigt ist?!) einberuft und sich erneut (ab März dann) zum Verwalter bestellen lässt? Klar, eine rückwirkende Bestellung ist nicht oder nur bedingt schuldrechtlich im Verhältnis mit der WEG möglich, aber ich war immer fest davon überzeugt, dass der Verwalter zum Zeitpunkt der Beurkundung des KV bereits als Verwalter bestellt sein muss. Kann er nachträglich bestellt werden und dem KV zustimmen?
Kann mir jemand helfen; ich wüsste nicht, wen ich sonst fragen sollte
LG willow