Hallo,
ich habe hier folgenden Fall:
Die Wohnung des Betroffenen sollte verkauft werden, der notarielle Kaufvertrag war schon gemacht, die Genehmigung beantragt. Am 16.03. habe ich die Genehmigung erteilt und den Beschluss Betreuer und Verfahrenspfleger zugestellt.
Das EB des Betreuers liegt schon hier, die PZU für den Verfahrenspfleger allerdings nicht. Am 20.03. - also noch vor Rechtskraft - ist der Betroffene verstorben. Kann die Genehmigung noch rechtskräftig werden? Muss ich sie den - mir noch unbekannten - Erben zustellen? Oder bedarf es einer Genehmigung der Erben zu dem Kaufvertrag?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!