Tach, Freunde der Rechtspflege! Meine Richterin hat mich mit folgendem Sachverhalt befasst: Aktueller VB sieht sich nicht mehr in der Lage, sein "Amt" auszuüben. Sie sinniert nun darüber, den aktuellen VB zu entlassen und einen weiteren zu bestellen. Jedoch "ängstigt" sie der Kostenfaktor, zumal drei Kinder im Verfahren involviert sind. Meiner Meinung nach, würden sowohl dem bisherigen als auch dem ggf. zu bestellenden VB die jeweiligen Pauschalen zustehen (eine entsprechende Tätigkeit vorausgesetzt). Leider finde ich hierzu nichts in den Kommentierungen. Hat jemand hierzu etwas in petto? Vielen Dank vorab!
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