Moin Leute,
ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Antrag auf dem Tisch liegen, wo ich mir über die Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung unsicher bin:
Der Bruder der Kindesmutter ist vor 2 Jahren verstorben und die Kindesmutter hat vor zwei Jahren die Erbschaft ausgeschlagen.
Nun schlägt die Kindesmutter gemeinsam mit dem Kindesvater, der ebenfalls sorgeberechtigt ist, zwei Jahre die Erbschaft nach dem Verstorben Bruder für den minderjährigen Sohn aus.
Die Kindesmutter gibt an, dass sie den Sohn nie über ihre Ausschlagung unterrichtet hat und ihr ebenfalls vor zwei Jahren nicht klar war, dass der Sohn nun als Erben in Betracht kommen könnten.
Für den Fall der Fristversäumung erklären die Kindeseltern hilfsweise die Anfechtung.
Also meiner Meinung nach ist keine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.
Wie seht ihr das?
Grüße
Vanessa