Hallo ihr Lieben,
ich habe gleich mehrere Fragen zu denen ich bei meiner Internetrecherche einfach keine Antworten gefunden habe:
1. Ich habe mich sowohl beim OLG Stuttgart als auch OLG Karlsruhe beworben (ich komme aus dem Raum Freiburg), bei beiden wurde ich zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, aber ich habe "nur" den Platz in Stuttgart zum 01.09.2016 bekommen, worüber ich natürlich auch schon sehr happy war. In Karlsruhe bin ich lediglich auf dem Wartelistenplatz 24 gelandet. Meine Frage ist nun, ob man den OLG Bezirk auch während des Studiums wechseln kann, beispielweise falls welche aus diesem Bezirk abbrechen o.Ä. Falls es währen des Studiums nicht klappen sollte, kann man nach bestandenem Studium in einen anderen Bezirk wechseln? Laut meiner Recherche kann das bis zu viele Jahre dauern und das beängstigt mich doch sehr. Es ist zwar nicht so, dass ich nicht von Zuhause weg will, jedoch möchte ich zumindest die Option haben "zurückzukehren".
2. Wie sieht es mit Weiterqualifikationen aus? Ist nach dem Studium sozusagen "Schluss", mal abgesehen die Weiterbildung zum Amtsanwalt, oder könnte man noch einen Master machen oder sogar promovieren?
3. Haben Rechtspfleger in der freie Wirtschaft wirklich so schlechte Chancen?
Vielen Dank für alle Antworten!
Gruß
Steffi