Bereits im Grundbuch eingetragene Miterben (laut Erbengemeinschaft) A,B,C wollen Hausanteil von Miterbe D für 100 000,- Euro kaufen und diesen im Grundbuch löschen lassen.
In diesem Fall ist meiner Meinung nach kein Erbauseinandersetzungsvertrag notwendig da das Erbe bereits vor einem Jahr durch Testamentsvollstrecker aufgeteilt wurde und von diesem die Eintragung im Grundbuch veranlasst wurde.
Frage:
Was ist der billigste Weg die Löschung vom Notar durchzuführen und welche Summe wird zur Gebührenberechnung herangezogen? Ist der Verkehrwert des Hauses von 400 000,-Eu oder der Auszahlungsbetrag and den Miterben von 100 000,-Euro für die Gebührenberechnung massgebend?