Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe, also:
RA reicht KFA ein.
Er wurde im Nov. 2015 zum Pflichtverteidiger bestellt, war davor NICHT als Wahlanwalt tätig. Danach wurden im Laufe der Zeit weitere 11 Verfahren hinzuverbunden, jeweils mit Erstreckung. Nun begehrt er für alle Verfahren jeweils Grundgeb., Verfahrensgeb., Postpauschale und für 4 Verfahren noch jeweils eine Vorverfahrensgeb. Insgesamt knappe 7000 Euro. Aus den Akten ist KEINE anwaltlicheTätigkeit der hinzuverbundenen Verfahren ersichtlich. Ich habe mit dem RA telefoniert, er sagte, er hat natürlich mit dem ( inhaftierten ) Mandanten sämtliche Fälle besprochen und wird mir dies noch schriftlich versichern.
Nun meine Frage: Reicht solch eine anwaltliche Versicherung aus? Muss ich ihm tatsächlich für jedes einzelne Verfahren die Gebühren auszahlen???
Bin etwas verwirrt
Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen...DANKE!!!