Beschluss nach § 1667 BGB

  • Ordne doch im Tenor einfach nur an, dass über die jeweiligen Kontoguthaben nur mit Genehmigung des Familiengerichts verfügt werden darf und mach den Beschluss außer den Eltern auch der Bank bekannt. Und zur Begründung wird dir dann sicher auch das zutreffende einfallen.
    Ich bin sowieso kein Freund von Mustern in EDV-Programmen (Entscheidungen, RAST, ...), weil man damit immer so an bestimmte Vorgaben gebunden ist. Jeder hat nun mal anderes Formulierungen, ohne dass man diese zwingend als richtig oder falsch bezeichnen muss.

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