Hallo zusammen,
kurz vor dem Wochenende stecke ich in einem Dilemma fest. Folgender Sachverhalt:
für 2 Kinder wurde ein vV beantragt. Der Agg erhob innerhalb der Frist Einwendungen bezüglich Kind 1. Versehentlich wurde das Verfahren gegen Kind 2, gegen welches der Agg keine Einwendungen erhoben hatte, durch Festsetzungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen und bezüglich Kind 1 ins streitige Verfahren übergeleitet.
Wir sind uns einig, dass der Festsetzungsbeschluss nur einheitlich hätte ergehen dürfen. Der Agg-Vertreter stellt einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Im streitigen Verfahren gegen Kind 1 hat der Richter versucht, den Unterhalt für Kind 2 mitzuentscheiden und das Dilemma auf diese Art zu beenden; das ließ sich jedoch nicht realisieren.
So. Jetzt habe ich einen Festsetzungsbeschluss, der nicht hätte ergehen dürfen.
Was mach ich denn jetzt? Hat jemand von euch eine Idee? Könnte ich den Beschluss aufheben, weil ich nicht hätte erlassen dürfen und weil mittlerweile geklärt wurde, dass die Einwendungen, die der Agg erhoben hatte, beide Kinde betreffen sollten?
Um Rat wäre ich dankbar...
Viele Grüße
yacarta