Hallo,
der Treuhänder rechnet zum Abschluss des RSB-Verfahrens seine Vergütung ab. In der Berechnungsmasse berücksichtigt er auch die Beträge, die aus der Nachtragsverteilung rücküberwiesen wurden. Ist dies korrekt? Für die Durchführung der Nachtragsverteilung hat er eine gesonderte Vergütung erhalten.
Liebe Grüße.