Bemessungsgrundlage Treuhänderkosten: auch Rücküberweisungen?

  • Hallo,

    der Treuhänder rechnet zum Abschluss des RSB-Verfahrens seine Vergütung ab. In der Berechnungsmasse berücksichtigt er auch die Beträge, die aus der Nachtragsverteilung rücküberwiesen wurden. Ist dies korrekt? Für die Durchführung der Nachtragsverteilung hat er eine gesonderte Vergütung erhalten.

    Liebe Grüße.

  • Die Rückläufer wegen falscher Bankverbindung als "echte" Einnahme und somit Bestandteil der Berechungsmasse :eek:?

    Super Tipp:daumenrau, damit treibe ich jede Verfahren in die Massearmut :wechlach:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Danke. Ich habe noch eine kleine Nachfrage.
    Der Treuhänder rechnet ja die Vergütung ab, aber von wann bis wann sind die Beträge gem. § 14 Abs. 2 InsVV zu berücksichtigen?
    Eröffnung: 21.07.2004
    Erteilung RSB: 15.02.2012
    Aufhebung: 15.03.2012

    :confused:

  • Zu keinem dieser Zeitpunkte. So wie das gestrickt ist, ist eine Vergütung nach §14 InsVV nicht angefallen.


    Sehe ich genauso. Wo keine Wohlverhaltensperiode, da keine Vergütung für die Wohlverhaltensperiode.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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