Gerichtskostenansatz bei Verweisungen

  • Mal angenommen, Kläger Mustermann erhebt Klage vor dem Amtsgericht Schwetzingen. Das AG Schwetzingen verweist die Sache an das Landgericht Mannheim. Das LG Mannheim verweist wiederum die Sache, an das AG Mannheim.

    Ist im Sinne des Gerichtskostenansatz, ein kostenrechtlicher Rechtszug zwischen dem AG Schwetzingen und dem AG Mannheim gegeben?

    § 37 GKG ist meiner Meinung nach nicht einschlägig, wohl aber § 4 I GKG, Richtig?

    Führt dies dann zu der Situation, dass zwei man zwei Schlusskostenrechnungen aufstellen muss, eine für die beiden AG und eine für das LG aber gleichzeitig drei Angelegenheiten auf RVG Ebene vorliegen?

  • Mal angenommen, Kläger Mustermann erhebt Klage vor dem Amtsgericht Schwetzingen. Das AG Schwetzingen verweist die Sache an das Landgericht Mannheim. Das LG Mannheim verweist wiederum die Sache, an das AG Mannheim.

    Ist im Sinne des Gerichtskostenansatz, ein kostenrechtlicher Rechtszug zwischen dem AG Schwetzingen und dem AG Mannheim gegeben?

    § 37 GKG ist meiner Meinung nach nicht einschlägig, wohl aber § 4 I GKG, Richtig?

    Führt dies dann zu der Situation, dass zwei man zwei Schlusskostenrechnungen aufstellen muss, eine für die beiden AG und eine für das LG aber gleichzeitig drei Angelegenheiten auf RVG Ebene vorliegen?

    Ich dachte immer, es würde nur das letztlich zuständige Gericht die Kosten erheben? :gruebel: Und es fallen auch nur ein Mal Gebühren an.
    Ausnahme sind Mehrkosten, aber auch da gilt § 4 Abs. 2 GKG:

    Mehrkosten, die durch Anrufung eines Gerichts entstehen, zu dem der Rechtsweg nicht gegeben oder das für das Verfahren nicht zuständig ist, werden nur dann erhoben, wenn die Anrufung auf verschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht. Die Entscheidung trifft das Gericht, an das verwiesen worden ist.

  • M. E. steht es doch eindeutig im Gesetz und zwar in § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG:

    "Wird ein Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen, so werden die Kosten im Verfahren vor dem angegangenen Gericht als Teil der Kosten behandelt, die bei dem Gericht erwachsen, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde."

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Und, (Haus-)Aufgabe damit erfolgreich gelöst?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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